Zum Inhalt springen

Häufige Fragen

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Voraussetzung ist ein Schaden ab etwa 750 €. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag.

Wer erstellt das Gutachten?

Das Gutachten erstellt ein Kfz-Sachverständigenbüro; welches Büro das ist, steht in dem Auftrag, den Sie unterschreiben.

Was ist eine Abtretung?

Mit der Abtretung überlassen Sie dem Sachverständigenbüro Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Das Büro rechnet dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.

Muss ich die gegnerische Versicherung vorher fragen?

Nein. Bei einem fremdverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Sie müssen sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.

Was ist, wenn ich eine Mitschuld habe?

Dann zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel nur den Teil, der ihrer Haftung entspricht. Den Rest der Gutachterkosten kann das Sachverständigenbüro von Ihnen verlangen. Ist die Schuldfrage unklar, sprechen Sie uns vorher an.

Kümmern Sie sich auch um die Versicherung?

Wir sammeln die Unterlagen, organisieren das Gutachten und halten den Stand für Sie nach. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung, etwa wenn sie kürzt oder die Schuld bestreitet, übernimmt ein Verkehrsanwalt. Bei unverschuldetem Unfall zahlt dessen Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung. Gern nennen wir Ihnen einen.

Helfen Sie bei Ersatzwagen und Abschleppen?

Ja. Ist Ihr Auto nicht fahrbereit oder in der Werkstatt, helfen wir Ihnen, einen Ersatzwagen oder einen Abschleppdienst zu bekommen. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung, im üblichen Rahmen.

Und bei einem Kaskoschaden?

Wir sind auf Haftpflichtschäden spezialisiert. Bei Kasko beauftragt meist Ihre eigene Versicherung einen Gutachter. Fragen Sie uns gern, wenn Sie unsicher sind.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Meist innerhalb von ein bis drei Tagen, auch am Wochenende möglich.

Wo findet die Schadenaufnahme statt?

Bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt. In die Werkstatt geht es, wenn Teile abgebaut werden müssen, um verdeckte Schäden zu sehen.

Haben Sie Partnerwerkstätten?

Ja. Wir arbeiten mit ausgewählten Fachwerkstätten in Hannover und Hameln zusammen und nennen Ihnen gern eine in Ihrer Nähe. Sie können jederzeit auch Ihre eigene Werkstatt wählen.

Was brauche ich für den Termin?

Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners (Name, Kennzeichen, Versicherung) und, falls vorhanden, Schadennummer und Polizeibericht.

Unfall gehabt? Jetzt Schaden aufnehmen lassen

Mo–Sa 7–19 Uhr, andere Zeiten nach Vereinbarung · WhatsApp jederzeit · Hannover und Hameln

Lieber schreiben? Zum Kontaktformular ›