Unfall – was tun? Die Checkliste
Ein Unfall ist ein Schreck. Wer in den ersten Minuten und Tagen die richtigen Schritte geht, erspart sich später viel Ärger mit der Versicherung. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei.
1. An der Unfallstelle
Ruhe bewahren und zuerst an die Sicherheit denken.
- Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Verletzte versorgen und im Zweifel den Notruf 112 wählen
- Die Polizei (110) rufen, wenn Personen verletzt sind, der Unfallhergang strittig ist oder der Unfallgegner keine Angaben machen will
- Vor Ort kein Schuldeingeständnis unterschreiben
2. Daten notieren
Diese Angaben brauchen Sie später für die Versicherung und das Gutachten:
- Name und Anschrift des Fahrers und des Halters
- Kennzeichen des anderen Fahrzeugs
- Versicherung des Unfallgegners (wenn möglich mit Versicherungsnummer)
- Namen und Telefonnummern von Zeugen
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
3. Fotos machen
Fotos sind der beste Beweis. Fotografieren Sie, solange die Fahrzeuge noch stehen:
- die Gesamtsituation aus mehreren Richtungen
- die Schäden an beiden Fahrzeugen
- die Kennzeichen
- Brems- und Splitterspuren, Verkehrszeichen, Ampeln
4. Nach dem Unfall
Melden Sie den Unfall auch Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Die Versicherungsbedingungen verlangen das meist innerhalb einer Woche, auch wenn Sie nicht schuld sind.
Ruft die Versicherung des Unfallgegners an und bietet an, einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt zu schicken, müssen Sie darauf nicht eingehen. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen.
5. Schaden aufnehmen lassen
Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto besser. Wir kommen zu Ihnen, nehmen den Schaden auf und organisieren das Gutachten – meist innerhalb von ein bis drei Tagen.
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nicht bei jedem. Bei Verletzten, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder wenn der Unfallgegner keine Angaben macht, sollten Sie die Polizei rufen. Bei kleinen Blechschäden ohne Streit reicht oft der gegenseitige Austausch der Daten.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres. Warten Sie trotzdem nicht: Je schneller der Schaden dokumentiert ist, desto weniger Streit gibt es.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Verkehrsanwalt.