Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Nach einem Unfall hören viele Geschädigte: „Ein Kostenvoranschlag reicht doch.“ Manchmal stimmt das – oft verschenken Sie damit aber Geld.
Was ein Kostenvoranschlag enthält
Ein Kostenvoranschlag listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Mehr nicht.
Was ein Gutachten zusätzlich enthält
Ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ist ein Beweismittel und hält deutlich mehr fest:
- Reparaturkosten und Reparaturweg
- Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei schweren Schäden
- Dauer der Reparatur und Nutzungsausfall
- eine ausführliche Fotodokumentation
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei sehr kleinen Schäden – als Faustregel unter etwa 750 € – ist ein Kostenvoranschlag meist ausreichend. Bei allem darüber lohnt sich das Gutachten, zumal es bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Wichtig: Viele Schäden sind größer, als sie aussehen. Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger sitzen oft gebrochene Halter, Sensoren oder ein beschädigter Querträger. Deshalb bauen wir bei Bedarf Teile ab, bevor der Schaden bewertet wird.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch den Kostenvoranschlag?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja. Manche Werkstätten verrechnen die Kosten mit dem späteren Reparaturauftrag.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Verkehrsanwalt.