Was steht mir nach einem Unfall zu?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Unfallverursacher Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Das umfasst mehr, als viele denken. Ein Überblick über die wichtigsten Posten:
Reparatur oder Wiederbeschaffung
Die Reparaturkosten laut Gutachten – entweder nach Rechnung der Werkstatt oder, wenn Sie nicht reparieren lassen, netto auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung). Lohnt sich die Reparatur nicht mehr, gibt es den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Wertminderung
Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert, auch wenn er fachgerecht repariert wurde. Diese Wertminderung (merkantiler Minderwert) wird vor allem bei jüngeren Fahrzeugen im Gutachten ausgewiesen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Für die Zeit der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Nehmen Sie keinen Mietwagen, gibt es stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung je Tag – nicht beides.
Weitere Posten
Dazu kommen in der Regel:
- Kosten für das Gutachten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- eine Kostenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten (meist rund 25 €)
- Kosten für einen Rechtsanwalt
Durchsetzen mit Anwalt
Welche Posten Ihnen im Einzelfall zustehen und in welcher Höhe, klärt ein Verkehrsanwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt dessen Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung. Gern nennen wir Ihnen einen Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich nicht reparieren lasse?
Ja, in der Regel die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung). Deshalb ist ein vollständiges Gutachten so wichtig.
Mietwagen und Nutzungsausfall zusammen?
Nein, entweder das eine oder das andere. Wer keinen Mietwagen braucht, bekommt eine Nutzungsausfallentschädigung je Tag.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Verkehrsanwalt.